Worauf das Finanzamt achtet
Privatkunden können 20 % ihrer Handwerkerrechnung von der Einkommenssteuer abziehen bis zu 1200 € pro Jahr. Dazu müssen einige Bedingungen erfüllt werden:
Rechnung:
Arbeitsleistung und Material müssen in getrennten Beträgen ausgewiesen werden – eine prozentuale Aufteilung ist zulässig
Bezahlung:
bei Barzahlung gibt es keinen Steuerbonus auf Handwerksleistungen – zulässig sind Überweisung (Onlinebanking), Lastschrift und Einzugsermächtigung
Haushalt:
die Arbeiten müssen in oder an einem Privathaushalt in Deutschland oder der EU ausgeführt werden – den Steuerbonus gibt es je Haushalt