Steuerbonus
14. Juni 2013

Worauf das Finanzamt achtet

Privatkunden können 20 % ihrer Handwerkerrechnung von der Einkommenssteuer abziehen bis zu 1200 € pro Jahr. Dazu müssen einige Bedingungen erfüllt werden:

Rechnung:       

Arbeitsleistung und Material müssen in getrennten Beträgen ausgewiesen werden – eine prozentuale Aufteilung ist zulässig

Bezahlung:      

bei Barzahlung gibt es keinen Steuerbonus auf Handwerksleistungen – zulässig sind Überweisung (Onlinebanking), Lastschrift und Einzugsermächtigung

Haushalt:         

die Arbeiten müssen in oder an einem Privathaushalt in Deutschland oder der EU ausgeführt werden – den Steuerbonus gibt es je Haushalt